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Baurecht im Zivilrecht

Im Zivilrecht zählen hierzu Bauverträge, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln, die Durchsetzung des Werklohns der Unternehmer, die Sicherung von Forderungen aus Bauverträgen und alle rund um das Bauwerk und dessen Grundstück sich ergebenden Rechtsfragen. Die Klientel erstreckt sich demzufolge von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Architekten bis zu dem Bauherrn, der zur Durchsetzung seiner Rechte anwaltliche Hilfe benötigt.