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Baurecht im öffentlichen Recht

Im öffentlichen Recht umfasst das Baurecht das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragsrecht. Fragen in und um das öffentliche Baurecht sind vielfältig, interessant und abwechslungsreich. Oft wird nicht beachtet, dass gerade im öffentlichen Baurecht viele Fristen einzuhalten sind und die Nichtwahrnehmung von Rechten zu Rechtsverlusten wegen den damit verbundenen Präklusionen bis hin zu einer enteignenden Vorwirkung führen kann. Dies wird bei den Bürgerbeteiligungsrechten im Rahmen eines Bebauungsplanaufstellungs-verfahrens oder eines Planfeststellungsverfahrens oftmals nicht beachtet.